Ärztliche Beratung beim Erstellen einer "Patientenverfügung"
Eine sogenannte Patientenverfügung bedeutet, dass man festlegen kann, im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung auf lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Infusionen, Bluttransfusionen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie eine Wiederbelebung, zu verzichten.
Es kommt häufig vor, dass man in so einer Situation aus Gründen wie zum Beispiel Bewußtlosigkeit, Demenz und/oder Verwirrtheit, gar nicht mehr in der Lage ist, dies dann zu artikulieren.Es ist auch möglich, einzelne Behandlungsmethoden (zum Beispiel Bluttransfusionen) abzulehnen. Die Aufgabe des Arztes ist es nun, die Patienten im Einzelnen aufzuklären und zu beraten. Die Patientenverfügung wird dann von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt. Termine und Preisauskünfte erhalten Sie bei uns unter 330 34 68.