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Ärztliche Beratung beim Erstellen einer Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung bedeutet, dass man, im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder Handlungsunfähigkeit schon im Vorfeld festlegt, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Sie legen im Vorfeld daher selbst fest, ob und in welchem Umfang lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Infusionen, Bluttransfusionen oder eine Wiederbelebung, durchgeführt werden sollen.
Das Formular finden Sie z.B. unter www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Medizin/Patientenverfuegung.
 
Wir helfen Ihnen beim korrekten Ausfüllen, klären über einzelne Punkte auf und leisten die geforderte Unterschrift. Die Patientenverfügung kann von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt und ebendort hinterlegt werden. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Rezeptionsteam einen Termin für das ungefähr zwanzig bis dreißig Minuten dauernde Gespräch (abhängig von Vorwissen des Patienten und in welchem Umfang Sie das Formular selbst ausfüllen).
 
Wir dürfen Sie hier darauf aufmerksam machen, dass diese Leistung nicht von den Krankenkassen gedeckt wird und mittels Honorarnote verrechnet wird. Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
 
Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter 01-330 34 68 oder per Mail: mail@medau.at